Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeines


Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Die Firma behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Lieferung, die am Auslieferungstag gültige Mehrwertsteuer ist inklusive. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise.

Liefer- und Leistungsvereinbarungen

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist. Die Firma versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich verlangt. Bei Sendungen an die Firma trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme-Bar oder bei Selbstabholung zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Die Firma steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Firma behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muß der Firma etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an die Firma oder an das von der Firma benannte Service-Centrum einzusenden. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von uns nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, daß dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma in Höhe von EUR 50,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller, der Kostenbetrag, den dieser der Firma in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Sollte im Rahmen der Nachbesserungen durch die Firma die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Nur Versandhandel: Ferner hat der Käufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, diese kostenfrei an die Firma, ohne Angabe eines Grundes zurück zu senden. Der Kaufpreis wird nach Prüfung der Ware zurück erstattet, sofern die Ware einwandfrei und original verpackt ist und keine Gebrauchsspuren aufweist.

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Sven Dreger und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

Die Firma Sven Dreger ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.